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   LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 131/10   

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LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 131/10 (https://dejure.org/2011,72732)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.10.2011 - 3 Sa 131/10 (https://dejure.org/2011,72732)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - 3 Sa 131/10 (https://dejure.org/2011,72732)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 131/10
    Sinngemäß würden für die hier streitgegenständliche Problematik die Ausführungen zur Anwendung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes durch nicht tarifgebundene Arbeitnehmer im Urteil des BAG vom 16.12.2009 - 5 AZR 888/08 (NZA 7/10, 401 ff.) gelten.

    Das BAG hat zu der im öffentlichen Dienst erfolgten Ablösung des BAT durch den TVöD und TV-L dazu wie folgt ausgeführt: "Damit ist die zeitdynamisch ausgestaltete Bezugnahme auf den BAT im Arbeitsvertrag zur statischen geworden, weil das Objekt der Bezugnahme von den Tarifvertragsparteien nicht mehr weiterentwickelt wird" (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 Rn. 9, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TV § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 Rn. 17, ZTR 2011, 150).

    Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung tritt an die Stelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Geschäftsbedingung bekannt gewesen wäre ( st. Rspr., etwa BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 31, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 22, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 26, BAGE 122, 182 ).

    Deshalb hätten die Parteien redlicher Weise für den Fall einer Tarifsukzession das dem im Arbeitsvertrag benannten tariflichen Regelungswerk nachfolgende tarifliche Regelungswerk vereinbart, weil ein "Einfrieren" der Vergütung auf den Zeitpunkt der Tarifsukzession nicht ihren Interessen entsprach (vgl. dazu BAG 16. Dezember 2009 -5 AZR 888/08 Rn. 23 aaO, 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 Rn. 32, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 Rn. 20 aaO).

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 131/10
    Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung tritt an die Stelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Geschäftsbedingung bekannt gewesen wäre ( st. Rspr., etwa BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 31, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 22, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 26, BAGE 122, 182 ).

    Maßgebender Zeitpunkt für die Feststellung und Bewertung des mutmaßlichen typisierten Parteiwillens und der Interessenlage ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, da die ergänzende Vertragsauslegung eine anfängliche Regelungslücke rückwirkend schließt (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - aaO ; BGH 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03 - zu B IV 1 b der Gründe , BGHZ 164, 297).

    Deshalb hätten die Parteien redlicher Weise für den Fall einer Tarifsukzession das dem im Arbeitsvertrag benannten tariflichen Regelungswerk nachfolgende tarifliche Regelungswerk vereinbart, weil ein "Einfrieren" der Vergütung auf den Zeitpunkt der Tarifsukzession nicht ihren Interessen entsprach (vgl. dazu BAG 16. Dezember 2009 -5 AZR 888/08 Rn. 23 aaO, 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 Rn. 32, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 Rn. 20 aaO).

  • BAG, 10.11.2010 - 5 AZR 633/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 131/10
    Das BAG hat zu der im öffentlichen Dienst erfolgten Ablösung des BAT durch den TVöD und TV-L dazu wie folgt ausgeführt: "Damit ist die zeitdynamisch ausgestaltete Bezugnahme auf den BAT im Arbeitsvertrag zur statischen geworden, weil das Objekt der Bezugnahme von den Tarifvertragsparteien nicht mehr weiterentwickelt wird" (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 Rn. 9, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TV § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 Rn. 17, ZTR 2011, 150).

    Deshalb hätten die Parteien redlicher Weise für den Fall einer Tarifsukzession das dem im Arbeitsvertrag benannten tariflichen Regelungswerk nachfolgende tarifliche Regelungswerk vereinbart, weil ein "Einfrieren" der Vergütung auf den Zeitpunkt der Tarifsukzession nicht ihren Interessen entsprach (vgl. dazu BAG 16. Dezember 2009 -5 AZR 888/08 Rn. 23 aaO, 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 Rn. 32, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 Rn. 20 aaO).

  • BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 95/07

    Tarifauslegung - Bestimmung des Vergleichsentgelts

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 131/10
    Sie brauchen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (BAG vom 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - BAGE 124, 284).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2008 - 9 Sa 198/08

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 131/10
    Es handele sich um eine grundlegende Tarifreform (vergleiche für die Ablösung des BAT durch den TVöD: Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 19.11.2009, Aktenzeichen 6 Sa 207/09, veröffentlicht in Juris; Urteil des LAG Niedersachsen vom 27.03.2009, Aktenzeichen 10 Sa 1536/08, veröffentlicht in Juris; Urteil des LAG Hamm vom 05.03.2009, Aktenzeichen 17 Sa 1093/08, veröffentlicht in Juris; Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 22.08.2008, Aktenzeichen 9 Sa 198/08, veröffentlicht in Juris; Wiedemann am angegebenen Ort, Rn. 318 zu § 3 TVG und Rn. 354 - 356 zu § 3 TVG; Christian Fieberg, TVöD-ohne Tarifwechselklausel ade - oder doch nicht - in NZA 2005, Seite 1226 ff.; Pia Werthebach Tarifreform im öffentlichen Dienst - zur Entbehrlichkeit einer Tarifwechselklausel in NZA 2005, Seite 1224 ff.).
  • BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 1038/08

    Sicherheitszulage - Verwendung bei einem Sicherheitsdienst

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 131/10
    Den Tarifvertragsparteien steht auf Grund der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie bei der Beurteilung der tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen eine Einschätzungsprärogative und bei den tariflichen Regelungen ein weiter Gestaltungsspielraum zu (BAG vom 24. Februar 2010-10 AZR 1038/08 - AP Nr. 320 GG Art. 3).
  • LAG Hamm, 05.03.2009 - 17 Sa 1093/08

    Tarifliche Einmalzahlung aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf ersetzten

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 131/10
    Es handele sich um eine grundlegende Tarifreform (vergleiche für die Ablösung des BAT durch den TVöD: Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 19.11.2009, Aktenzeichen 6 Sa 207/09, veröffentlicht in Juris; Urteil des LAG Niedersachsen vom 27.03.2009, Aktenzeichen 10 Sa 1536/08, veröffentlicht in Juris; Urteil des LAG Hamm vom 05.03.2009, Aktenzeichen 17 Sa 1093/08, veröffentlicht in Juris; Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 22.08.2008, Aktenzeichen 9 Sa 198/08, veröffentlicht in Juris; Wiedemann am angegebenen Ort, Rn. 318 zu § 3 TVG und Rn. 354 - 356 zu § 3 TVG; Christian Fieberg, TVöD-ohne Tarifwechselklausel ade - oder doch nicht - in NZA 2005, Seite 1226 ff.; Pia Werthebach Tarifreform im öffentlichen Dienst - zur Entbehrlichkeit einer Tarifwechselklausel in NZA 2005, Seite 1224 ff.).
  • BAG, 12.03.1992 - 6 AZR 392/91

    Fleischkontrolleure - Anspruch auf Stückvergütung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 131/10
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 12.03.1992 - 6 AZR 392/91- (EzBAT.TV Fleischbeschaupersonal außerhalb öffentl. Schlachthöfe Nr. 5) zu einer Klägerin, die als Fleischkontrolleurin in einem Großschlachtbetrieb, die in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung und in der Trichinenuntersuchung - nach der Digestionsmethode - eingesetzt war, ausgeführt: ".
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.11.2009 - 6 Sa 207/09

    Tarifvertrag, Tariferhöhung, Bezugnahmeklausel, begrenzt dynamische

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 131/10
    Es handele sich um eine grundlegende Tarifreform (vergleiche für die Ablösung des BAT durch den TVöD: Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 19.11.2009, Aktenzeichen 6 Sa 207/09, veröffentlicht in Juris; Urteil des LAG Niedersachsen vom 27.03.2009, Aktenzeichen 10 Sa 1536/08, veröffentlicht in Juris; Urteil des LAG Hamm vom 05.03.2009, Aktenzeichen 17 Sa 1093/08, veröffentlicht in Juris; Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 22.08.2008, Aktenzeichen 9 Sa 198/08, veröffentlicht in Juris; Wiedemann am angegebenen Ort, Rn. 318 zu § 3 TVG und Rn. 354 - 356 zu § 3 TVG; Christian Fieberg, TVöD-ohne Tarifwechselklausel ade - oder doch nicht - in NZA 2005, Seite 1226 ff.; Pia Werthebach Tarifreform im öffentlichen Dienst - zur Entbehrlichkeit einer Tarifwechselklausel in NZA 2005, Seite 1224 ff.).
  • LAG Niedersachsen, 27.03.2009 - 10 Sa 1536/08
    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 131/10
    Es handele sich um eine grundlegende Tarifreform (vergleiche für die Ablösung des BAT durch den TVöD: Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 19.11.2009, Aktenzeichen 6 Sa 207/09, veröffentlicht in Juris; Urteil des LAG Niedersachsen vom 27.03.2009, Aktenzeichen 10 Sa 1536/08, veröffentlicht in Juris; Urteil des LAG Hamm vom 05.03.2009, Aktenzeichen 17 Sa 1093/08, veröffentlicht in Juris; Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 22.08.2008, Aktenzeichen 9 Sa 198/08, veröffentlicht in Juris; Wiedemann am angegebenen Ort, Rn. 318 zu § 3 TVG und Rn. 354 - 356 zu § 3 TVG; Christian Fieberg, TVöD-ohne Tarifwechselklausel ade - oder doch nicht - in NZA 2005, Seite 1226 ff.; Pia Werthebach Tarifreform im öffentlichen Dienst - zur Entbehrlichkeit einer Tarifwechselklausel in NZA 2005, Seite 1224 ff.).
  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

  • BGH, 20.09.1993 - II ZR 104/92

    Anpassung einer gesellschaftsvertraglichen Abfindungsklausel

  • BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 213/09

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession -

  • BGH, 07.03.1989 - KZR 15/87

    Kündigung eines Vertrages ohne sachlichen Grund

  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 194/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT

  • BGH, 06.07.1989 - III ZR 35/88

    Ansprüche des Landes wegen des Anschlusses eines aufgrund eines

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 167/12

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 27. Oktober 2011 - 3 Sa 131/10 - wird zurückgewiesen.
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